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Vollenborn

875 Jahre Vollenborn
Zum ersten Male wurde Vollenborn in einer Urkunde im Jahre 1126 unter dem Namen Fulenborn erwähnt.
Dass der Ort aber schon lange vor dieser Zeit entstanden ist, beweist sein Name , denn dieser reiht ihn unter die ersten des Eichsfeldes.
Graf Wiederolt schenkte sein ganzes Eigentum, welches er zu Phollesbrunnen in der Provinz Thüringen besitzt, dem hl. Bonifatius zu Fulda. (Schannat pag.291)
Das Dorf gehörte bis 1294 den Grafen von Gleichen und somit zum Amt Scharfenstein. Unter dem Erzstift von Kurmainz wurde Vollenborn vom Amt Scharfenstein abgetrennt und wurde ein für sich bestehendes Gerichtsdorf.
Die Herren vom Hagen erwarben das in Vollenborn bestehende Klostergut vom Kloster Beuren und bekamen auch den Zins und Lehn zu Vollenborn.
Von 1610 war Vollenborn ein adliges Lehn- und Gerichtsdorf bis es 1807 unter der westfälischen Regierung an das Friedensgericht zu Niederorschel gezogen wurde.
Nach Auflösung dieses Gerichtes lässt der Regierungspräsident von Motz, als hiesiger Gerichtsherr, das Gericht vom Stadt -und Landgericht Mühlhausen verwalten (Montag, Gesch.d.Dorfes Vollenborn 1822).
Im Jahre 1711 wurde die jetzige Kirche erbaut.


Die Haupterwerbszweige der Vollenbörner war die Leineweberei und die Töpferei.
Das ehemalige adlige Gutshaus zu Vollenborn wechselte im Laufe seiner Geschichte sehr oft den Besitzer. Ursprünglich wurde der Besitz dem Kloster Beuren geschenkt und 1649 an die vom Hagen verkauft. 1688 fiel der Rittersitz an den Kurfürsten von Mainz und wurde später käuflich zurückerworben.


1731 erwarb der Kurmainzer Hofrat von Göritz das Anwesen und von diesem kam es an das vom Hagensche Geschlecht zu Nieburg.
1802 wurde das Anwesen durch Heirat Besitz des königlich preußischen Finanzministers Friedrich von Motz. In der Mitte des 19. Jahrhunderts ging das Rittergut in bürgerlichen Besitz über. 1933 musste der letzte Besitzer Konkurs anmelden.
Das Gebäude und den Park übernahm der damalige Reichsarbeitsdienst. Noch während des 2. Weltkrieges etablierte sich dort ein Samenzuchtbetrieb. 1952 wurden Gebäude und Garten volkseigen und als Kinderheim eingerichtet.


Durch die unmittelbare Nähe des Düns verfügt der Ort über hervorragende Wandermöglichkeiten. In östlicher Richtung über das Rondel zum Helbetal und Kyffhäusergebirge. In westlicher Richtung nach Reifenstein, Heiligenstadt und Werratal und nördlich über die Bleicheröder Berge zum Harz.


Am 19.12.2013 hat der Thüringer Landtag das "Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013" verabschiedet. Es wurde in der Nr. 12/2013 des Gesetz- und Verordnungsblattes für den Freistaat Thüringen verkündet und ist am 31.12.2013 in Kraft getreten. Unter anderen Neugliederungmaßnahmen enthält das Gesetz die Regelung, dass ab 01.01.2014 die Gemeinde Vollenborn aufgelöst und deren Gebiet in die Gemeinde Deuna eingegliedert wird. Vollenborn ist künftig ein Ortsteil der Gemeinde Deuna.

Gemeinde Deuna
Hauptstraße 30
37355 Deuna
Tel.: 036076 44761
Einwohner des Ortsteils Deuna (Stand 30.06.2013): 927

Einwohner des Ortsteils Vollenborn (Stand 30.06.2013): 237

Ehrenamtlicher Ortsteilbürgermeister: Alfons Müller

Coronabedingt gibt es aktuell keine Sprechzeiten.

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