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  • Hausen - Blick auf Hausen und einen Teil des "Eichsfelder Kessels"
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Schiedsstelle

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue", Breitenworbis und die Gemeinde Niederorschel, haben mit Wirkung vom 01.01.2012 eine gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet, die den Namen "Schiedsstelle im Eichsfelder Kessel" trägt. Die Verwaltung erfolgt durch die Verwaltungsgemeinschaft "Eichsfeld-Wipperaue", Weststraße 2, 37339 Breitenworbis. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Seeboth, telefonisch erreichbar unter 036074 77101. Informationen erhalten Sie auch über die Verwaltung der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon: 036076 55720.


Aufgabe der Schiedsstelle ist es, außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Zivil- wie im Strafrecht herbeizuführen.
In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, die Zahlungen oder die Leistung anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben.
Bei bestimmten Privatklagedelikten, wie
· Hausfriedensbruch,
· Beleidigung,
· üble Nachrede,
· Verleumdung,
· Verletzung des Briefgeheimnisses,
· Bedrohung,
· Sachbeschädigung,
· Körperverletzung – außer bei schwerer Körperverletzung,
ist der Schlichtungsversuch der Schiedsstelle dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.


Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle fallen:
· Angelegenheiten, für die die Zuständigkeit der Arbeitsgericht besteht;
· wenn der Anspruch aus einer Familien- oder Kindschaftssache (z.B. Scheidung oder Unterhalt) herrührt;
· wenn an der Angelegenheit der Bund, ein Land, eine Gemeinde oder eine sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts beteiligt ist.


Oberstes Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist der Vergleich. Oftmals ist ein Vergleich besser und immer kostengünstiger als ein Gerichtstermin. Verhandlungen bei der Schiedsstelle sind niemals öffentlich und werden streng vertraulich behandelt.


Für ein Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 10,00 € erhoben; kommt ein Vergleich zustande, so beträgt die Gebühr 20,00 €.
Unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Kostenschuldners und des Umfangs und der Schwierigkeit des Falls kann die Gebühr auf höchstens 35,00 € erhöht werden.


Die Sprechzeiten der Schiedsstelle sind dienstags von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung.
Es besteht auch die Möglichkeit, schriftliche Anträge zu Schlichtungsverhandlungen unter dem Kennwort „Schiedsstelle“ abzugeben, die dann unmittelbar an die Schiedsstelle weitergeleitet werden.

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