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Familienrechtliche Beurkundungen

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Auerbach
Telefon: 036076 55728

Fax: 036076 55782

E-Mail: auerbach@niederorschel.de


~ Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten

~ Erklärungen zur Namensangleichung

~ Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft (gebührenfrei)

~ Erklärungen zur Namensführung des Kindes

~ Beurkundung von Personenstandsfällen im Ausland

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei uns im Standesamt.

 

Personenstandsfälle im Ausland:

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Antragsberechtigt sind die Ehegatten, sind beide verstorben auch deren Eltern oder Kinder.

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister oder im Sterberegister beurkundet werden. Antragsberechtigt sind bei einer Geburt die Eltern des Kindes sowie das Kind, dessen Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder, bei einem Sterbefall die Eltern oder Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

Gleiches gilt für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragsberechtigte Person ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Gebühren:

Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften: 25,- €

Beurkundung einer im Ausland geschl. Ehe: 100,- €

Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: 90,- €

Beurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalls: 62,- €

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