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  • Deuna - Ortseingang aus Richtung Niederorschel
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  • Gerterode - Vereinshaus und Feuerwehr
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  • Hausen - Blick auf Hausen und einen Teil des "Eichsfelder Kessels"
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  • Kleinbartloff - Ehemaliges Forsthaus in Reifenstein
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  • Niederorschel - Sitz der VG "Eichsfelder Kessel"
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  • Vollenborn - Willkommensgruß der Vollenbörner
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Hundesteuer

Kontakt

Ihre Ansprechpartnerin: Frau Fahrig
Telefon: 036076 55734

Fax: 036076 55780

E-Mail: fahrig@niederorschel.de


Ihre Gemeinde erhebt für das Halten von mehr als 4 Monate alten Hunden nach der Hundesteuersatzung eine Hundesteuer. Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn nach den Vorgaben der Satzung unverzüglich schriftlich anzumelden.
Von der Hundesteuer befreit sind lediglich
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen und
- Hunde, die zum Schutze und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind.

Die Satzungstexte finden Sie unter der Rubrik: Gemeinden der VG -  suchen Sie die entsprechende Gemeinde aus - dann - Satzungen

Notwendige Unterlagen

schriftliche Hundesteueranmeldung bzw. Hundesteuerabmeldung

Rechtsgrundlage

Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde

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